Elektroschrott richtig entsorgen: Warum Altgeräte kein normaler Abfall sind

Alte Handys in der Schublade, ein defekter Wasserkocher im Keller, der Röhrenfernseher hinter der Waschmaschine: Elektroschrott sammelt sich in deutschen Haushalten meist unbemerkt an, bis eine Wohnung geräumt oder ein Keller leergemacht wird. Dann steht plötzlich die Frage im Raum, wohin mit alldem. In den Restmüll darf davon nichts, und wer Geräte einfach an die Straße stellt, riskiert ein Bußgeld.

Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich als Elektroaltgerät gilt, welche Rückgabewege Ihnen offenstehen, was die Entsorgung kostet und wann sich eine Abholung durch eine Entrümpelungsfirma lohnt. Dazu bekommen Sie eine Checkliste für die Vorbereitung Ihrer Geräte und eine ehrliche Einschätzung, welcher Elektroschrott tatsächlich Geld bringt.

Das Wichtigste in Kürze

Was fällt unter Elektroschrott?

Maßgeblich ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Es erfasst Geräte, die zum Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, sowie Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme. Sobald ein solches Gerät ausgedient hat, wird es zum Elektroaltgerät und unterliegt der getrennten Sammlung.

Für den Alltag reicht eine einfache Faustregel: Hat das Ding einen Stecker, ein Kabel, eine Batterie, einen fest verbauten Akku oder ein Display, gehört es in die Elektroaltgeräte-Sammlung. Das trifft auf deutlich mehr Gegenstände zu, als die meisten vermuten.

Typische Beispiele für Elektroschrott

  • Großgeräte: Kühlschrank, Gefriertruhe, Waschmaschine, Trockner, Elektroherd, Geschirrspüler
  • Unterhaltungselektronik: Fernseher, Monitor, Laptop, Spielkonsole, Stereoanlage, Drucker
  • Kleingeräte: Wasserkocher, Toaster, Staubsauger, Bohrmaschine, Föhn, Rasierer, elektrische Zahnbürste
  • Sonstiges: LED- und Energiesparlampen, Kabel, Netzteile, Rauchmelder, blinkende Grußkarten, Schuhe mit Leuchtsohle, E-Bike-Akkus (gesondert)

Nicht dazu zählen Gegenstände ohne Elektronik. Geschirr, Möbel, Spiegel oder Teppiche gehören je nach Material in Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Ein Holzregal bleibt Sperrmüll, auch wenn eine LED-Leiste daran montiert war. Diese Leiste allerdings müssen Sie abschrauben und getrennt abgeben. Bei gemischten Räumungen führt genau diese Abgrenzung regelmäßig zu Fehlwürfen.

Die Sammelgruppen für Elektroaltgeräte

Wertstoffhöfe sortieren angelieferte Geräte nicht willkürlich, sondern nach gesetzlich festgelegten Sammelgruppen. Wer weiß, welche Gruppe für sein Gerät gilt, spart an der Annahmestelle Zeit.

Infografik: Die 6 Sammelgruppen für Elektroaltgeräte
Diese Grafik erklärt die sechs Hauptkategorien, in die Elektroaltgeräte für eine korrekte Entsorgung eingeteilt werden.

So ordnen Sie Ihre Geräte richtig zu

  1. Wärmeüberträger: alles mit Kühlkreislauf, also Kühl- und Gefriergeräte, Klimaanlagen, Wärmepumpen. Diese Gruppe ist besonders sensibel, weil Kältemittel entweichen können.
  2. Bildschirme und Monitore: Fernseher, Computermonitore, Notebooks und Tablets ab einer Bildfläche von 100 Quadratzentimetern.
  3. Lampen: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Leuchtmittel. Die Leuchte selbst zählt als Gerät, klassische Glühbirnen gehören dagegen in den Restmüll.
  4. Großgeräte: Geräte mit einer Kantenlänge über 50 Zentimetern, etwa Waschmaschine, Herd, Trockner oder Heizlüfter im XL-Format.
  5. Klein- und Kleinstgeräte: alles unter 50 Zentimetern, von der Küchenmaschine bis zum Ladekabel. Kleinstgeräte bis 25 Zentimeter genießen im Handel besondere Rückgaberechte.
  6. Photovoltaikmodule: Solarmodule bilden seit der Gesetzesnovelle eine eigene Gruppe und werden separat verwertet.

Warum dürfen Elektrogeräte nicht in den Restmüll?

Der Restmüll geht in die Verbrennung. Genau dort richten Altgeräte Schaden an, den man ihnen von außen nicht ansieht.

In Kühlgeräten stecken FCKW und andere Kältemittel, die als Treibhausgase wirken und die Ozonschicht angreifen. Ältere Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber, Platinen enthalten Brom-Flammschutzmittel, Bildröhren enthalten Blei. Werden diese Stoffe unkontrolliert freigesetzt, belasten sie Luft, Boden und Grundwasser.

Das größte akute Risiko sind heute Lithium-Ionen-Akkus. Werden sie in der Restmülltonne, im Müllfahrzeug oder in der Sortieranlage gequetscht oder durchstoßen, entstehen Brände, die sich kaum löschen lassen. Sortieranlagen und Recyclinghöfe verzeichnen solche Brandereignisse regelmäßig. Deshalb: Akkus und Batterien möglichst entnehmen und getrennt abgeben, Geräte mit fest verbautem Akku niemals in den Hausmüll werfen.

Dazu kommt der Rohstoffaspekt. In Handys, Platinen und Motoren stecken Kupfer, Aluminium, Gold, Silber und Palladium. Die VDI-Richtlinie 2343 zum Recycling von Elektroaltgeräten beschreibt, wie sich diese Materialien technisch zurückgewinnen lassen. Wandert das Gerät stattdessen in die Verbrennung, ist der Rohstoff verloren.

Rechtlich ist die Sache eindeutig: Die getrennte Erfassung ist Pflicht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe die Länder unterschiedlich festlegen. Wer eine Waschmaschine nachts an den Straßenrand stellt, begeht zusätzlich eine illegale Abfallablagerung.

Wohin mit Altgeräten? Alle Rückgabewege im Überblick

Für private Haushalte gibt es mehrere kostenfreie oder günstige Wege. Welcher passt, hängt von Menge, Gerätegröße und Ihrer Mobilität ab.

Wertstoffhof und Recyclinghof. Der Klassiker. Kommunale Sammelstellen nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an. Öffnungszeiten und Mengenbegrenzungen stehen im Abfallkalender Ihrer Stadt, den fast alle Kommunen online bereitstellen.

Sperrmüll- und Elektrogeräteabholung. Viele Städte holen Großgeräte auf Anmeldung ab, teils kostenlos, teils gegen Gebühr. Wichtig: Elektrogeräte werden meist getrennt vom übrigen Sperrmüll erfasst und müssen bei der Anmeldung angegeben werden.

Schadstoffmobil. Für Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien und kleine Akkus fahren in vielen Kommunen Schadstoffmobile feste Routen.

Rücknahmepflicht im Handel. Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen Altgeräte zurücknehmen. Große Geräte nehmen sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts an, Kleingeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch ohne jeden Neukauf, begrenzt auf eine haushaltsübliche Stückzahl. Seit einigen Jahren gilt das ebenso für Lebensmittelmärkte ab 800 Quadratmetern Gesamtfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Online-Handel und Versandrückgabe. Auch Onlinehändler unterliegen der Rücknahmepflicht. Sie müssen bei Lieferung eines neuen Großgeräts das Altgerät mitnehmen und für Kleingeräte eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten, etwa per Versandlabel oder über Sammelstellen in der Nähe. Die Verbraucherzentralen stellen dafür Musterbriefe bereit, mit denen Sie eine verweigerte Rücknahme schriftlich einfordern können.

Sozialkaufhäuser und Reparaturinitiativen. Funktionierende Geräte sind kein Schrott. Sozialkaufhäuser, Verschenkbörsen und Repair-Cafés nehmen intakte oder reparable Technik gerne an. Für Ihre Räumung heißt das: erst prüfen, dann entsorgen.

Herstellerrücknahme. Einige Hersteller bieten eigene Rücknahmeprogramme für ihre Marken an, häufig bei Werkzeugen, Smartphones und Druckerhardware. Welcher Hersteller wofür registriert ist, ist bei der stiftung ear einsehbar.

Entsorgungswege im Vergleich

Kostenlos ist nicht automatisch günstig, denn Fahrten, Zeit und Muskelkraft zählen mit. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung.

Infografik: Entsorgungswege im Vergleich
Die Grafik bietet einen Überblick über verschiedene Entsorgungsoptionen, von kostenlosen Eigenleistungen bis zum kostenpflichtigen Komplettservice.

Vier Wege, vier Einsatzbereiche

  • Wertstoffhof: meist kostenlos, aber nur mit eigenem Transport sinnvoll.
  • Händlerrücknahme: praktisch bei Kleingeräten oder beim Neukauf eines Großgeräts.
  • Kommunale Abholung: gut für einzelne Großgeräte, allerdings mit Terminvorlauf.
  • Entrümpelungsservice: sinnvoll, wenn Geräte aus Keller, Wohnung oder Betrieb getragen, getrennt und dokumentiert entsorgt werden sollen.
Weg Kosten Aufwand für Sie Geeignet für
Wertstoffhof meist kostenlos Eigentransport, Öffnungszeiten beachten einzelne Geräte, kleine Mengen
Händlerrücknahme kostenlos Transport zum Markt, Nachweis Neukauf bei Großgeräten Kleingeräte, Neukauf-Situationen
Kommunale Abholung kostenlos bis moderat Anmeldung, Wartezeit, Bereitstellung an der Straße einzelne Großgeräte
Entrümpelungsservice nach Aufwand Termin vereinbaren, sonst nichts Keller, Wohnung, Betrieb, große Mengen
Der entscheidende Unterschied liegt im Zugang: Wertstoffhof, Handel und kommunale Abholung setzen voraus, dass Sie die Geräte selbst bewegen können, mindestens bis an die Bordsteinkante. Ein Entrümpelungsteam holt sie dort ab, wo sie stehen.

Worauf sollten Sie vor der Abgabe achten?

Ein paar Minuten Vorbereitung verhindern Datenlecks, Transportschäden und Ärger an der Annahmestelle.

Checkliste vor der Entsorgung

  • Daten löschen: Bei Smartphone, Laptop, PC, Tablet, Router, Drucker und Smart-TV Konten abmelden, Werkseinstellungen zurücksetzen, SIM- und Speicherkarten entnehmen. Bei sensiblen Datenträgern reicht Löschen oft nicht aus, dann ist eine DSGVO-konforme Datenträgerentsorgung der sichere Weg.
  • Akkus und Batterien entnehmen: Alles, was sich zerstörungsfrei herausnehmen lässt, kommt in die separate Batteriesammlung. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus in einem nicht brennbaren Behälter transportieren.
  • Lampen bruchsicher verpacken: Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und müssen unzerbrochen abgegeben werden.
  • Kühlgeräte aufrecht transportieren: Nicht kippen und nicht legen, sonst kann der Kältekreislauf beschädigt werden. Ebenso wenig darf jemand den Kompressor abmontieren.
  • Kabel und Zubehör mitgeben: Netzteile, Fernbedienungen und Ladekabel gehören zum Gerät und werden mitverwertet.
  • Niemals an die Straße stellen: Geräte ohne angemeldeten Termin abzustellen, gilt als illegale Entsorgung.

Achten Sie außerdem auf abschließbare oder verriegelbare Türen bei Kühl- und Gefriergeräten. Wo Kinder spielen, ist eine ausgehängte Tür die sicherere Variante.

Welcher Elektroschrott bringt Geld?

Die kurze Antwort: wenig, aber nicht nichts. Werthaltig sind vor allem Kupfer, Aluminium und Edelmetalle auf Platinen. Kupferkabel, Elektromotoren, Trafos, Server- und Mainboards sowie größere Mengen Computerhardware nehmen Schrotthändler an und zahlen nach Gewicht und Tagespreis.

Was realistisch bleibt:

  • Kabelschrott und Motoren: kiloweise handelbar, der Preis richtet sich nach dem Kupferanteil
  • Platinen aus IT-Hardware: die höchsten Metallgehalte, aber nur bei größeren Mengen interessant
  • Weiße Ware: hoher Stahlanteil, geringer Kilopreis, Transportaufwand frisst den Erlös meist auf
  • Bildschirme und Kühlgeräte: gelten als schadstoffhaltig, hier zahlen Sie eher, als dass Sie etwas bekommen

Deutlich mehr bringt der Weiterverkauf funktionierender Geräte. Ein drei Jahre altes Notebook, eine intakte Waschmaschine oder ein gepflegtes Werkzeugset erzielen auf Gebrauchtmärkten Preise, die kein Schrottpreis erreicht. Bei größeren Räumungen lässt sich das direkt verrechnen: Bei einer Entrümpelung mit Wertanrechnung wird der Wert verwertbarer Gegenstände vom Räumungspreis abgezogen.

Vorsicht ist bei fliegenden Schrottsammlern geboten, die per Handzettel oder Lautsprecherdurchsage Altmetall abholen. Wer keine Genehmigung nach Kreislaufwirtschaftsrecht hat, darf gefährliche Abfälle wie Kühlgeräte oder Bildschirme nicht transportieren. Landen diese Geräte irgendwo im Wald, haftet im Zweifel derjenige, der sie herausgegeben hat.

Was kostet die Entsorgung von Elektroschrott?

maenner tragen fernseher

Für private Haushalte ist der Grundfall kostenlos: Abgabe am Wertstoffhof, Rückgabe im Handel, Sammelstellen. Geld kostet alles, was Ihnen Arbeit abnimmt oder außerhalb der haushaltsüblichen Menge liegt.

LeistungTypische Kostenlage
Abgabe am Wertstoffhof (privat)in der Regel kostenlos
Rücknahme im Handelkostenlos im Rahmen der gesetzlichen Pflichten
Kommunale Abholung Großgerätje nach Kommune kostenlos oder Gebühr
Abholung durch Fachbetriebnach Aufwand, Festpreis nach Besichtigung
Gewerbliche Mengenkostenpflichtig, Nachweis erforderlich

Bei einer beauftragten Abholung bestimmen diese Faktoren den Preis:

  • Menge und Gewicht: Ein Kellerraum voller Altgeräte bindet Fahrzeugvolumen und Entsorgungsgebühren.
  • Etage und Zugang: Vierter Stock ohne Aufzug, enges Treppenhaus, Innenhoflage oder fehlende Halteerlaubnis erhöhen den Zeitaufwand.
  • Demontagebedarf: Fest verbaute Einbaugeräte, Elektroinstallationen oder verschraubte Serverracks müssen zuerst gelöst werden.
  • Anfahrt: Entfernung zum Einsatzort und zur nächsten zugelassenen Entsorgungsanlage.
  • Schadstoffanteil: Kühlgeräte, Bildschirme und Lampen werden gesondert verwertet und sind in der Entsorgung teurer.
  • Entsorgungsnachweis: Für Gewerbe und Nachlassverwaltung meist Pflicht, Dokumentation kostet Zeit.

Wie sich diese Faktoren auf eine komplette Räumung auswirken, lässt sich am besten anhand der Kosten pro Quadratmeter bei einer Entrümpelung einordnen.

Wann ist eine Entrümpelungsfirma sinnvoll?

Bei drei Altgeräten lohnt sich niemand. Sobald aber Mengen, Gewicht oder Zeitdruck ins Spiel kommen, kippt die Rechnung. Typische Situationen:

  • Haushaltsauflösung oder Nachlass: Über Jahrzehnte gewachsene Bestände, oft mit Kühltruhe im Keller, Röhrenfernseher auf dem Dachboden und Werkstattmaschinen in der Garage.
  • Kellerräumung vor Verkauf oder Übergabe: Termindruck durch Notartermin oder Wohnungsübergabe.
  • Gewerbe- und Büroauflösung: IT-Hardware, Server, Telefonanlagen und Beleuchtung müssen dokumentiert entsorgt werden.
  • Kein Transporter, keine Zeit, körperliche Einschränkungen: Eine Waschmaschine aus dem dritten Stock trägt niemand allein.

Der Ablauf ist bei seriösen Anbietern in allen Fällen ähnlich: Sie schildern telefonisch oder per Formular, was ansteht. Es folgt eine kostenlose Besichtigung vor Ort, bei der Menge, Zugang und Schadstoffanteil erfasst werden. Daraus entsteht ein verbindlicher Festpreis. Am Räumungstag werden die Geräte demontiert, abtransportiert und getrennt nach Sammelgruppen einer zugelassenen Anlage zugeführt, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der Übersicht zum Ablauf einer Entrümpelung.

Experten-Tipp von Jamal Bouja

„Trennen Sie Elektrogeräte vor der Räumung nicht komplett vom Rest, aber stellen Sie sie sichtbar zusammen. Wenn wir bei der Besichtigung sehen, was an Kühlgeräten, Bildschirmen und Akkugeräten dabei ist, können wir den Transport und die Entsorgungswege sauber kalkulieren. Nachträglich entdeckte Gefriertruhen im hinteren Kellerabteil sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht halten.

Und ein zweiter Punkt: Fragen Sie vorab nach dem Entsorgungsnachweis. Ein seriöser Betrieb nennt Ihnen die Anlage, in die das Material geht, ist als Entsorgungsfachbetrieb oder Beförderer angezeigt und schreibt den Preis vor dem Termin verbindlich fest. Wer am Telefon eine Pauschale nennt, ohne die Räume gesehen zu haben, und Barzahlung ohne Beleg vorschlägt, ist keine gute Wahl.“

Elektroschrott abholen lassen: Ihr Angebot von MK Entrümpelung

Ob einzelne Großgeräte, ein vollgestellter Keller oder die komplette Haushaltsauflösung: Wir besichtigen kostenlos, nennen Ihnen einen Festpreis und führen Ihre Altgeräte getrennt nach Sammelgruppen der fachgerechten Verwertung zu. Auf Wunsch erhalten Sie die Entsorgungsdokumentation. Im Einsatz sind wir im gesamten Ruhrgebiet und am Niederrhein, unter anderem in Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Oberhausen und Düsseldorf.

Häufige Fragen zu Elektroschrott

Was fällt alles unter Elektroschrott?

Alle ausgedienten Geräte, die Strom aus dem Netz, einer Batterie oder einem Akku benötigen. Das reicht vom Kühlschrank über Fernseher, Laptop und Waschmaschine bis zu Wasserkocher, Bohrmaschine, elektrischer Zahnbürste, LED-Lampe und Ladekabel. Auch Kleinstteile wie blinkende Grußkarten oder Schuhe mit Leuchtsohle zählen dazu.

Werthaltig sind vor allem Kupferkabel, Elektromotoren und Platinen aus IT-Hardware. Schrotthändler zahlen nach Gewicht und Tagespreis, relevante Summen kommen erst bei größeren Mengen zustande. Deutlich mehr bringt der Verkauf funktionierender Geräte über Gebrauchtplattformen oder eine Wertanrechnung im Rahmen der Räumung.

Weil sie Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder FCKW enthalten, die bei der Verbrennung freigesetzt würden, und weil Lithium-Ionen-Akkus in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen. Zusätzlich gehen Rohstoffe wie Kupfer, Gold und Palladium verloren. Die getrennte Sammlung ist gesetzlich vorgeschrieben, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Am kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghof, über die Sperrmüll- beziehungsweise Elektrogeräteabholung Ihrer Stadt, beim Schadstoffmobil, im Handel ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie bei Onlinehändlern über Versandrückgabe oder Mitnahme bei Lieferung. Funktionierende Technik nehmen auch Sozialkaufhäuser an.

Ja. Keramik, Porzellan und hitzebeständiges Glas gehören nicht ins Altglas, sondern in den Restmüll, weil sie beim Glasrecycling stören. Größere Mengen nehmen Wertstoffhöfe an. Elektrische Küchengeräte sind davon ausgenommen und gehören in die Elektroaltgerätesammlung.

Elektro- und Elektronikgeräte gehören schon heute nicht in den Restmüll. Zum Jahr 2026 werden die Regeln zur Rückgabe und Verwertung von Altgeräten weiterentwickelt, unter anderem, um Rückgabewege zu vereinfachen und die Rückgewinnung von Wertstoffen zu verbessern. Den aktuellen Stand fasst die Bundesregierung in ihrer Übersicht zur Elektroschrottentsorgung zusammen.

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