Alte Handys in der Schublade, ein defekter Wasserkocher im Keller, der Röhrenfernseher hinter der Waschmaschine: Elektroschrott sammelt sich in deutschen Haushalten meist unbemerkt an, bis eine Wohnung geräumt oder ein Keller leergemacht wird. Dann steht plötzlich die Frage im Raum, wohin mit alldem. In den Restmüll darf davon nichts, und wer Geräte einfach an die Straße stellt, riskiert ein Bußgeld.
Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich als Elektroaltgerät gilt, welche Rückgabewege Ihnen offenstehen, was die Entsorgung kostet und wann sich eine Abholung durch eine Entrümpelungsfirma lohnt. Dazu bekommen Sie eine Checkliste für die Vorbereitung Ihrer Geräte und eine ehrliche Einschätzung, welcher Elektroschrott tatsächlich Geld bringt.
Maßgeblich ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Es erfasst Geräte, die zum Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, sowie Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme. Sobald ein solches Gerät ausgedient hat, wird es zum Elektroaltgerät und unterliegt der getrennten Sammlung.
Für den Alltag reicht eine einfache Faustregel: Hat das Ding einen Stecker, ein Kabel, eine Batterie, einen fest verbauten Akku oder ein Display, gehört es in die Elektroaltgeräte-Sammlung. Das trifft auf deutlich mehr Gegenstände zu, als die meisten vermuten.
Nicht dazu zählen Gegenstände ohne Elektronik. Geschirr, Möbel, Spiegel oder Teppiche gehören je nach Material in Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Ein Holzregal bleibt Sperrmüll, auch wenn eine LED-Leiste daran montiert war. Diese Leiste allerdings müssen Sie abschrauben und getrennt abgeben. Bei gemischten Räumungen führt genau diese Abgrenzung regelmäßig zu Fehlwürfen.
Wertstoffhöfe sortieren angelieferte Geräte nicht willkürlich, sondern nach gesetzlich festgelegten Sammelgruppen. Wer weiß, welche Gruppe für sein Gerät gilt, spart an der Annahmestelle Zeit.
Der Restmüll geht in die Verbrennung. Genau dort richten Altgeräte Schaden an, den man ihnen von außen nicht ansieht.
In Kühlgeräten stecken FCKW und andere Kältemittel, die als Treibhausgase wirken und die Ozonschicht angreifen. Ältere Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber, Platinen enthalten Brom-Flammschutzmittel, Bildröhren enthalten Blei. Werden diese Stoffe unkontrolliert freigesetzt, belasten sie Luft, Boden und Grundwasser.
Das größte akute Risiko sind heute Lithium-Ionen-Akkus. Werden sie in der Restmülltonne, im Müllfahrzeug oder in der Sortieranlage gequetscht oder durchstoßen, entstehen Brände, die sich kaum löschen lassen. Sortieranlagen und Recyclinghöfe verzeichnen solche Brandereignisse regelmäßig. Deshalb: Akkus und Batterien möglichst entnehmen und getrennt abgeben, Geräte mit fest verbautem Akku niemals in den Hausmüll werfen.
Dazu kommt der Rohstoffaspekt. In Handys, Platinen und Motoren stecken Kupfer, Aluminium, Gold, Silber und Palladium. Die VDI-Richtlinie 2343 zum Recycling von Elektroaltgeräten beschreibt, wie sich diese Materialien technisch zurückgewinnen lassen. Wandert das Gerät stattdessen in die Verbrennung, ist der Rohstoff verloren.
Rechtlich ist die Sache eindeutig: Die getrennte Erfassung ist Pflicht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe die Länder unterschiedlich festlegen. Wer eine Waschmaschine nachts an den Straßenrand stellt, begeht zusätzlich eine illegale Abfallablagerung.
Für private Haushalte gibt es mehrere kostenfreie oder günstige Wege. Welcher passt, hängt von Menge, Gerätegröße und Ihrer Mobilität ab.
Wertstoffhof und Recyclinghof. Der Klassiker. Kommunale Sammelstellen nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an. Öffnungszeiten und Mengenbegrenzungen stehen im Abfallkalender Ihrer Stadt, den fast alle Kommunen online bereitstellen.
Sperrmüll- und Elektrogeräteabholung. Viele Städte holen Großgeräte auf Anmeldung ab, teils kostenlos, teils gegen Gebühr. Wichtig: Elektrogeräte werden meist getrennt vom übrigen Sperrmüll erfasst und müssen bei der Anmeldung angegeben werden.
Schadstoffmobil. Für Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien und kleine Akkus fahren in vielen Kommunen Schadstoffmobile feste Routen.
Rücknahmepflicht im Handel. Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen Altgeräte zurücknehmen. Große Geräte nehmen sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts an, Kleingeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch ohne jeden Neukauf, begrenzt auf eine haushaltsübliche Stückzahl. Seit einigen Jahren gilt das ebenso für Lebensmittelmärkte ab 800 Quadratmetern Gesamtfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.
Online-Handel und Versandrückgabe. Auch Onlinehändler unterliegen der Rücknahmepflicht. Sie müssen bei Lieferung eines neuen Großgeräts das Altgerät mitnehmen und für Kleingeräte eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten, etwa per Versandlabel oder über Sammelstellen in der Nähe. Die Verbraucherzentralen stellen dafür Musterbriefe bereit, mit denen Sie eine verweigerte Rücknahme schriftlich einfordern können.
Sozialkaufhäuser und Reparaturinitiativen. Funktionierende Geräte sind kein Schrott. Sozialkaufhäuser, Verschenkbörsen und Repair-Cafés nehmen intakte oder reparable Technik gerne an. Für Ihre Räumung heißt das: erst prüfen, dann entsorgen.
Herstellerrücknahme. Einige Hersteller bieten eigene Rücknahmeprogramme für ihre Marken an, häufig bei Werkzeugen, Smartphones und Druckerhardware. Welcher Hersteller wofür registriert ist, ist bei der stiftung ear einsehbar.
Kostenlos ist nicht automatisch günstig, denn Fahrten, Zeit und Muskelkraft zählen mit. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung.
| Weg | Kosten | Aufwand für Sie | Geeignet für |
| Wertstoffhof | meist kostenlos | Eigentransport, Öffnungszeiten beachten | einzelne Geräte, kleine Mengen |
| Händlerrücknahme | kostenlos | Transport zum Markt, Nachweis Neukauf bei Großgeräten | Kleingeräte, Neukauf-Situationen |
| Kommunale Abholung | kostenlos bis moderat | Anmeldung, Wartezeit, Bereitstellung an der Straße | einzelne Großgeräte |
| Entrümpelungsservice | nach Aufwand | Termin vereinbaren, sonst nichts | Keller, Wohnung, Betrieb, große Mengen |
Achten Sie außerdem auf abschließbare oder verriegelbare Türen bei Kühl- und Gefriergeräten. Wo Kinder spielen, ist eine ausgehängte Tür die sicherere Variante.
Die kurze Antwort: wenig, aber nicht nichts. Werthaltig sind vor allem Kupfer, Aluminium und Edelmetalle auf Platinen. Kupferkabel, Elektromotoren, Trafos, Server- und Mainboards sowie größere Mengen Computerhardware nehmen Schrotthändler an und zahlen nach Gewicht und Tagespreis.
Was realistisch bleibt:
Deutlich mehr bringt der Weiterverkauf funktionierender Geräte. Ein drei Jahre altes Notebook, eine intakte Waschmaschine oder ein gepflegtes Werkzeugset erzielen auf Gebrauchtmärkten Preise, die kein Schrottpreis erreicht. Bei größeren Räumungen lässt sich das direkt verrechnen: Bei einer Entrümpelung mit Wertanrechnung wird der Wert verwertbarer Gegenstände vom Räumungspreis abgezogen.
Vorsicht ist bei fliegenden Schrottsammlern geboten, die per Handzettel oder Lautsprecherdurchsage Altmetall abholen. Wer keine Genehmigung nach Kreislaufwirtschaftsrecht hat, darf gefährliche Abfälle wie Kühlgeräte oder Bildschirme nicht transportieren. Landen diese Geräte irgendwo im Wald, haftet im Zweifel derjenige, der sie herausgegeben hat.
Für private Haushalte ist der Grundfall kostenlos: Abgabe am Wertstoffhof, Rückgabe im Handel, Sammelstellen. Geld kostet alles, was Ihnen Arbeit abnimmt oder außerhalb der haushaltsüblichen Menge liegt.
| Leistung | Typische Kostenlage |
| Abgabe am Wertstoffhof (privat) | in der Regel kostenlos |
| Rücknahme im Handel | kostenlos im Rahmen der gesetzlichen Pflichten |
| Kommunale Abholung Großgerät | je nach Kommune kostenlos oder Gebühr |
| Abholung durch Fachbetrieb | nach Aufwand, Festpreis nach Besichtigung |
| Gewerbliche Mengen | kostenpflichtig, Nachweis erforderlich |
Bei einer beauftragten Abholung bestimmen diese Faktoren den Preis:
Wie sich diese Faktoren auf eine komplette Räumung auswirken, lässt sich am besten anhand der Kosten pro Quadratmeter bei einer Entrümpelung einordnen.
Bei drei Altgeräten lohnt sich niemand. Sobald aber Mengen, Gewicht oder Zeitdruck ins Spiel kommen, kippt die Rechnung. Typische Situationen:
Der Ablauf ist bei seriösen Anbietern in allen Fällen ähnlich: Sie schildern telefonisch oder per Formular, was ansteht. Es folgt eine kostenlose Besichtigung vor Ort, bei der Menge, Zugang und Schadstoffanteil erfasst werden. Daraus entsteht ein verbindlicher Festpreis. Am Räumungstag werden die Geräte demontiert, abtransportiert und getrennt nach Sammelgruppen einer zugelassenen Anlage zugeführt, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der Übersicht zum Ablauf einer Entrümpelung.
„Trennen Sie Elektrogeräte vor der Räumung nicht komplett vom Rest, aber stellen Sie sie sichtbar zusammen. Wenn wir bei der Besichtigung sehen, was an Kühlgeräten, Bildschirmen und Akkugeräten dabei ist, können wir den Transport und die Entsorgungswege sauber kalkulieren. Nachträglich entdeckte Gefriertruhen im hinteren Kellerabteil sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht halten.
Und ein zweiter Punkt: Fragen Sie vorab nach dem Entsorgungsnachweis. Ein seriöser Betrieb nennt Ihnen die Anlage, in die das Material geht, ist als Entsorgungsfachbetrieb oder Beförderer angezeigt und schreibt den Preis vor dem Termin verbindlich fest. Wer am Telefon eine Pauschale nennt, ohne die Räume gesehen zu haben, und Barzahlung ohne Beleg vorschlägt, ist keine gute Wahl.“
Ob einzelne Großgeräte, ein vollgestellter Keller oder die komplette Haushaltsauflösung: Wir besichtigen kostenlos, nennen Ihnen einen Festpreis und führen Ihre Altgeräte getrennt nach Sammelgruppen der fachgerechten Verwertung zu. Auf Wunsch erhalten Sie die Entsorgungsdokumentation. Im Einsatz sind wir im gesamten Ruhrgebiet und am Niederrhein, unter anderem in Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Oberhausen und Düsseldorf.
Alle ausgedienten Geräte, die Strom aus dem Netz, einer Batterie oder einem Akku benötigen. Das reicht vom Kühlschrank über Fernseher, Laptop und Waschmaschine bis zu Wasserkocher, Bohrmaschine, elektrischer Zahnbürste, LED-Lampe und Ladekabel. Auch Kleinstteile wie blinkende Grußkarten oder Schuhe mit Leuchtsohle zählen dazu.
Werthaltig sind vor allem Kupferkabel, Elektromotoren und Platinen aus IT-Hardware. Schrotthändler zahlen nach Gewicht und Tagespreis, relevante Summen kommen erst bei größeren Mengen zustande. Deutlich mehr bringt der Verkauf funktionierender Geräte über Gebrauchtplattformen oder eine Wertanrechnung im Rahmen der Räumung.
Weil sie Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder FCKW enthalten, die bei der Verbrennung freigesetzt würden, und weil Lithium-Ionen-Akkus in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen. Zusätzlich gehen Rohstoffe wie Kupfer, Gold und Palladium verloren. Die getrennte Sammlung ist gesetzlich vorgeschrieben, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Am kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghof, über die Sperrmüll- beziehungsweise Elektrogeräteabholung Ihrer Stadt, beim Schadstoffmobil, im Handel ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie bei Onlinehändlern über Versandrückgabe oder Mitnahme bei Lieferung. Funktionierende Technik nehmen auch Sozialkaufhäuser an.
Ja. Keramik, Porzellan und hitzebeständiges Glas gehören nicht ins Altglas, sondern in den Restmüll, weil sie beim Glasrecycling stören. Größere Mengen nehmen Wertstoffhöfe an. Elektrische Küchengeräte sind davon ausgenommen und gehören in die Elektroaltgerätesammlung.
Elektro- und Elektronikgeräte gehören schon heute nicht in den Restmüll. Zum Jahr 2026 werden die Regeln zur Rückgabe und Verwertung von Altgeräten weiterentwickelt, unter anderem, um Rückgabewege zu vereinfachen und die Rückgewinnung von Wertstoffen zu verbessern. Den aktuellen Stand fasst die Bundesregierung in ihrer Übersicht zur Elektroschrottentsorgung zusammen.